Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Jakel Hospitality, Inhaber Fabian Jakel, und dem jeweiligen Auftraggeber über Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Qualitätsmanagement-, Organisations- und sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen.
  2. Das Angebot von Jakel Hospitality richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Jakel Hospitality ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich getroffene Einzelabreden, haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Jakel Hospitality erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen insbesondere für Unternehmen der Hotellerie, Gastronomie und Hospitality-Branche sowie verwandter Bereiche.
  2. Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:
    • Hospitality- und Unternehmensberatung,
    • Mystery Checks und Mystery Guest Analysen,
    • Vor-Ort-Analysen und Betriebsbegehungen,
    • Qualitäts- und Serviceanalysen,
    • Analyse der Guest Journey und Guest Experience,
    • Entwicklung und Optimierung von Service-, Betriebs- und Gästekonzepten,
    • Qualitätsmanagement und Entwicklung von Qualitätsstandards,
    • Online- und Videoberatung,
    • Erstellung von Analysen, Berichten, Konzepten und Handlungsempfehlungen,
    • Organisation und Vermittlung von Mitarbeiterschulungen und externen Trainern sowie
    • individuell vereinbarte Beratungsleistungen.
  3. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Leistungsvereinbarung.
  4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, schuldet Jakel Hospitality die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, betrieblichen oder sonstigen Erfolg.
  5. Insbesondere werden keine bestimmten Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen, Auslastungsquoten, Gästebewertungen, Qualitätsratings oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse zugesichert.

§ 3 Abgrenzung der Beratungsleistungen

  1. Die Leistungen von Jakel Hospitality stellen unternehmerische und betriebliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen dar.
  2. Jakel Hospitality erbringt insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung und keine sonstigen Leistungen, für deren Erbringung eine besondere gesetzliche Zulassung oder Qualifikation erforderlich ist, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend qualifizierte Personen oder externe Dienstleister erbracht wird.
  3. Soweit im Rahmen einer Beratung rechtliche, steuerliche, technische, hygienische, brandschutzrechtliche oder sonstige spezialisierte Fragestellungen berührt werden, obliegt die abschließende fachliche Prüfung durch einen hierfür entsprechend qualifizierten Berater oder Sachverständigen dem Auftraggeber.

§ 4 Vertragsschluss und Terminreservierung

  1. Angebote von Jakel Hospitality sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber und die entsprechende Auftragsbestätigung durch Jakel Hospitality zustande.
  3. Soweit für einen Auftrag eine Vorauszahlung vereinbart wurde, wird ein bestimmter Vor-Ort- oder Beratungstermin erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung verbindlich für den Auftraggeber reserviert, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  4. Bis zum Eingang der vereinbarten Vorauszahlung besteht kein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Termins.
  5. Die Vorauszahlung wird vollständig auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet.
  6. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzlich berechnet werden.

§ 5 Mystery Checks und Vor-Ort-Analysen

  1. Mystery Checks und Vor-Ort-Analysen erfolgen nach dem individuell vereinbarten Prüfungsumfang und dienen der stichprobenartigen Bewertung der zum jeweiligen Zeitpunkt festgestellten Situation, insbesondere hinsichtlich Servicequalität, Gästeerlebnis, Prozessabläufen und Qualitätsstandards.
  2. Die Ergebnisse stellen eine Momentaufnahme dar. Aus einzelnen Feststellungen kann nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass die festgestellten Bedingungen dauerhaft oder in sämtlichen vergleichbaren Situationen bestehen.
  3. Jakel Hospitality kann im Rahmen eines Mystery Checks verdeckt als regulärer Gast oder Kunde auftreten, soweit dies Bestandteil des vereinbarten Auftrags ist.
  4. Eine dauerhafte oder gezielte Beobachtung einzelner Mitarbeiter findet nicht statt. Ebenso werden keine Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen von Mitarbeitern angefertigt.
  5. Im Rahmen des Mystery Checks wahrgenommene Verhaltensweisen, Serviceabläufe und sonstige für die Qualitätsbewertung relevante Sachverhalte können dokumentiert und in die Analyse einbezogen werden. Die Dokumentation erfolgt grundsätzlich anonymisiert und dient der Bewertung von Servicequalität, Prozessen und Qualitätsstandards und nicht der Erstellung personenbezogener Mitarbeiterprofile.
  6. Bewertungen werden nach fachlichen und möglichst nachvollziehbaren Kriterien vorgenommen. Subjektive Wahrnehmungen werden, soweit sie für die Bewertung relevant sind, entsprechend als solche kenntlich gemacht.

§ 6 Konzepte, Analysen und Handlungsempfehlungen

  1. Konzepte, Analysen und Handlungsempfehlungen basieren auf der individuellen Aufgabenstellung, den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und den von Jakel Hospitality im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs gewonnenen Erkenntnissen.
  2. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
  3. Der Auftraggeber bleibt für sämtliche unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung verantwortlich.
  4. Jakel Hospitality übernimmt keine Garantie dafür, dass die Umsetzung einer Empfehlung zu einem bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Ergebnis führt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sämtliche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.
  3. Kann eine Leistung aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
  4. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

§ 8 Organisation und Vermittlung von Mitarbeiterschulungen

  1. Soweit Jakel Hospitality Mitarbeiterschulungen, Seminare, Workshops, Trainer oder vergleichbare Leistungen externer Anbieter organisiert oder vermittelt, beschränkt sich die Leistung von Jakel Hospitality auf die vereinbarte Organisations- beziehungsweise Vermittlungsleistung.
  2. Der Vertrag über die eigentliche Schulungs- oder Trainingsleistung kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen externen Anbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Jakel Hospitality ist bei einer reinen Vermittlungs- oder Organisationsleistung nicht für die fachliche Durchführung oder den Erfolg der von einem rechtlich selbstständigen Drittanbieter erbrachten Schulungsleistung verantwortlich.
  4. Jakel Hospitality bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen vereinbarten Organisations- und Vermittlungsleistung verantwortlich.

§ 9 Vergütung, Vorauszahlung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Vereinbarung.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Jakel Hospitality kann für die verbindliche Reservierung eines Termins oder vor Beginn eines Projekts eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
  4. Die Vorauszahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit auf der Rechnung oder im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
  6. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind und auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, können zusätzlich berechnet werden.
  7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten

  1. Soweit für die Durchführung eines Auftrags Reisen oder Übernachtungen erforderlich sind, kann hierfür eine Reise-, Übernachtungs- und Nebenkostenpauschale vereinbart werden.
  2. Die Höhe der jeweiligen Pauschale wird im Angebot ausgewiesen und richtet sich insbesondere nach Leistungsort, Entfernung, Reisedauer und dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Aufwand.
  3. Mit der vereinbarten Pauschale sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot bezeichneten Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten abgegolten.
  4. Außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare zusätzliche Kosten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
  5. Bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Fremdkosten bleiben von den Stornierungsregelungen des § 11 unberührt, soweit diese aufgrund einer vom Auftraggeber veranlassten Absage oder Terminverschiebung nutzlos geworden sind.

§ 11 Terminabsagen und Terminverschiebungen

  1. Vereinbarte und verbindlich reservierte Termine können vom Auftraggeber in Textform storniert oder verschoben werden.
  2. Bei einer vom Auftraggeber veranlassten Absage oder Verschiebung eines verbindlich reservierten Termins ist Jakel Hospitality berechtigt, folgende pauschalierte Ausfallentschädigung bezogen auf die für den betroffenen Termin vereinbarte Nettovergütung zu verlangen:
    • bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei,
    • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 30 %,
    • 6 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 50 %,
    • weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen beziehungsweise Nichtdurchführbarkeit aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers: 80 %.
  3. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Jakel Hospitality kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Ausfall entstanden ist.
  4. Jakel Hospitality bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Ein darüber hinausgehender Betrag kann nur verlangt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  5. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf eine nach diesem Paragraphen geschuldete Ausfallentschädigung angerechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben des Auftraggebers wird erstattet.
  6. Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Fremdkosten können zusätzlich in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden, soweit sie nicht bereits durch eine vereinbarte Pauschale oder Ausfallentschädigung abgegolten sind. Eine doppelte Berechnung derselben Kostenposition findet nicht statt.
  7. Jakel Hospitality ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem, von Jakel Hospitality nicht zu vertretendem Grund zu verschieben. Hierzu zählen insbesondere Krankheit, höhere Gewalt, erhebliche Verkehrs- oder Reisebeeinträchtigungen oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände. In diesem Fall wird möglichst zeitnah ein Ersatztermin angeboten.

§ 12 Vertraulichkeit

  1. Jakel Hospitality behandelt nicht öffentliche und als vertraulich erkennbare Informationen des Auftraggebers vertraulich.
  2. Dies gilt insbesondere für interne Betriebsabläufe, wirtschaftliche Kennzahlen, Geschäftsstrategien, Qualitätsprobleme sowie sonstige interne Unternehmensinformationen.
  3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften beziehungsweise einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
  4. Ergänzende Vertraulichkeitsvereinbarungen können für einzelne Projekte gesondert geschlossen werden.

§ 13 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

  1. Von Jakel Hospitality erstellte Konzepte, Analysen, Berichte, Präsentationen, Checklisten, Bewertungsmodelle, Vorlagen und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.
  2. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
  3. Die Weitergabe oder Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen an externe Dritte sowie deren Weiterverkauf oder sonstige eigenständige kommerzielle Verwertung bedürfen der vorherigen Zustimmung von Jakel Hospitality, soweit dies nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vereinbarten Leistung erforderlich oder ausdrücklich anderweitig vereinbart ist.
  4. Eine Nutzung innerhalb verbundener Unternehmen oder einer Hotelgruppe ist nur umfasst, wenn dies im jeweiligen Angebot vereinbart wurde.
  5. Allgemeine Methoden, Vorlagen, Bewertungsstrukturen, Verfahren und das bereits vor Beginn des jeweiligen Auftrags bestehende Know-how von Jakel Hospitality verbleiben bei Jakel Hospitality.

§ 14 Haftung

  1. Jakel Hospitality haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Jakel Hospitality haftet nicht allein deshalb für wirtschaftliche oder betriebliche Nachteile, weil eine fachliche Empfehlung oder ein vorgeschlagenes Konzept nicht den vom Auftraggeber erwarteten wirtschaftlichen Erfolg erzielt.
  5. Soweit Jakel Hospitality lediglich externe Schulungsanbieter oder sonstige selbstständige Dienstleister vermittelt, haftet Jakel Hospitality nicht für Pflichtverletzungen des jeweiligen Drittanbieters, sofern Jakel Hospitality nicht aufgrund eigener Pflichtverletzungen haftet.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Jakel Hospitality eine ausdrückliche Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

§ 15 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
  2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Jakel Hospitality.
  3. Soweit im Rahmen eines konkreten Auftrags eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, werden die Parteien, soweit erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.

§ 16 Höhere Gewalt

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher, von Jakel Hospitality nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks sowie erhebliche und nicht vorhersehbare Verkehrs- oder Reisebeeinträchtigungen gehören.

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzlich zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Jakel Hospitality ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
  3. Jakel Hospitality bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften, die einer Rechtswahl oder Gerichtsstandsvereinbarung entgegenstehen, unberührt.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Jakel Hospitality und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.